Viele große Enthüllungen der letzten Jahre verdanken wir der Arbeit von Hinweisgebern. Der Datenskandal um Cambridge Analytica, aber auch die Enthüllungen um Steuerdeals in Luxemburg („Luxleaks“), die Panama Papers und die Dieselaffäre um VW kamen wegen Whistleblowern ans Licht, die ungesetzliche oder dubiose Machenschaften ihrer Arbeitgeber an die Öffentlichkeit trugen. Allerdings laufen die Hinweisgeber bisher in vielen Fällen Gefahr, sich durch ihre Enthüllungen strafbar zu machen. Die EU-Kommission hat darum heute eine neue Richtlinie vorgestellt, die sicherstellen soll, dass Hinweisgeber und ihr Handeln rechtlich geschützt sind.
Demnach sollen die EU-Staaten künftig sicherstellen, dass in Unternehmen „interne Kanäle und Verfahren für die Berichterstattung und Weiterverfolgung von Berichten“ eingerichtet werden, um Informationen innerhalb von Organisationen und Unternehmen oder auch an die Behörden weiterzugeben. Der Begriff Hinweisgeber soll möglichst weit definiert werden: Neben Angestellten der Privatwirtschaft und des öffentlichen Diensts sollen auch unbezahlte Praktikanten, ehrenamtlich Tätige und Selbstständige erfasst werden.
Nach Angaben der Kommission haben bisher nur zehn Staaten in der Union einen umfassenden und ausreichenden Schutz für Hinweisgeber gesetzlich verankert, Deutschland ist nicht darunter. Das deutsche Whistleblower-Netzwerk begrüßt die Initiative der EU-Kommission grundsätzlich, betont aber, dass es auf die Umsetzung in nationales Recht ankomme.
In Deutschland kündigte zuletzt Justizministerin Katarina Barley (SPD) eine Initiative zu einem verwandten Thema an. Der Entwurf soll die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen umsetzen. Barleys Gesetzesvorschlag geriet allerdings heftig in die Kritik, da er den Schutz von Hinweisgebern nur ungenügend gewährleistet und Firmeninteressen so stärkt, dass damit die Informationsfreiheit in einigen Fällen ausgehebelt werden könnte.
